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Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Ing.-Büro Wicht - § 1 Allgemeines Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich vom Ing.-Büro Wicht - bestätigt worden sind. § 2 Angebot und Vertragsabschluß Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Ing.-Büro Wicht - eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Ing.-Büro Wicht - behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Technische Angaben über Geräte sind ausdrücklich Herstellerangaben bzw. Angaben von den Großhändlern und Distributoren. Ing.-Büro Wicht - übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Ing.-Büro Wicht - zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können. Verweigert der Käufer die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise endgültig, oder kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, so kann der Verkäufer anstelle der Kaufpreiszahlung einen Schadenersatz in Höhe von 25% des Vertragswertes bei gleichzeitigem Rücktritt vom Vertrag verlangen. § 3 Preise Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport
und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am
Auslieferungstag gültigen ges. Mehrwertsteuer, ab Lager oder
bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. FOB deutscher
Einfuhrhafen. Für alle Leistungen bleibt Versand per
Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten.
Versand per Rechnung erst nach der 3. Lieferung und bei einem dabei
getätigtem Gesamtumsatz von mind. EUR 5.000. § 4 Liefer- und Leistungszeit Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung
durch Ing.-Büro Wicht - . Sämtliche Lieferverpflichtungen
stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung.
Entsprechende Dispositionen sind vom Ing.-Büro Wicht -
nachzuweisen. § 5 Versendung und Gefahrenübergang Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Ing.-Büro Wicht - verlassen hat. Ing.-Büro Wicht - versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware begehrt. Bei Sendungen an Ing.-Büro Wicht - trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei Ing.-Büro Wicht - sowie die gesamten Transportkosten. § 6 Zahlungsbedingungen Ohne weitere Vereinbarungen gilt: Zahlbar innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung, ohne Abzug. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme Bar, Nachnahme Verrechnungsscheck oder per Überweisung ohne Skontoabzug zahlbar. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Teillieferungen und -leistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Ing.-Büro Wicht - gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist Ing.-Büro Wicht - zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigungen, berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderung sämtliche Forderungen der Ing.-Büro Wicht - gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Ing.-Büro Wicht - andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält Ing.-Büro Wicht - weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Ing.-Büro Wicht - steht das Recht zu, den in Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt ist Ing.-Büro Wicht - berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Ing.-Büro Wicht - ist berechtigt, Forderungen abzutreten. Der Verzugszeitpunkt ist durch den Gesetzgeber geregelt. § 7 Eigentumsvorbehalt Ing.-Büro Wicht - behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltliche Eigentum als Sicherung der Saldovorträge. Be- oder Verarbeitung der vom Ing.-Büro Wicht - gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der Ing.-Büro Wicht - , ohne daß daraus Verbindlichkeiten für Ing.-Büro Wicht - erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird Ing.-Büro Wicht - Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes, der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten Waren. Wird vom Ing.-Büro Wicht - gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der nötigen Sorgfalt für Ing.-Büro Wicht - . Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an Ing.-Büro Wicht - ab. Ing.-Büro Wicht - ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Ing.-Büro Wicht - hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere durch Nichteinlösen eines Schecks - ist Ing.-Büro Wicht - berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der Ing.-Büro Wicht - die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an Ing.-Büro Wicht - zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch Ing.-Büro Wicht - liegt - sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25 %, so wird Ing.-Büro Wicht - auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, daß die einbehaltenen Sicherheiten 25 % übersteigen. § 8 Gewährleistungen Die Gewährleistung beträgt für alle vom Ing.-Büro Wicht - gelieferten Produkte 24 Monate. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- und Wartungsempfehlungen der Ing.-Büro Wicht - oder der Hersteller nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt die Gewährleistung mit sofortiger Wirkung. Sollte ein Hersteller oder Lieferant weitergehende Gewährleistungen vorsehen, gelten diese. Bei Gewährleistungen direkt an Endkunden (Vor-Ort-Service, Endkunden-Service, Hotline etc.) hat der Kunde selbst den Transport zu organisieren und die Kosten dafür selbst zu tragen. Sollte Ing.-Büro Wicht - hierfür einen Auftrag erhalten so werden die entsprechenden Unkosten auf den Kunden übertragen. Von der Gewährleistung ausgenommen sind: Die Gewährleistungspflicht der Ing.-Büro Wicht - beschränkt sich auf eine Nachbesserung der entsprechenden Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ein uneingeschränkter Wandlungs- und Minderungsanspruch für den fehlerhaften Warenanspruch zu. Für Warenrücksendungen in anderer als Originalverpackung ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen. Der Kunde muß Originalverpackungen aufbewahren. Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten ähnlichen Bauteilen und Geräten anderer Herstellerstellern stellen keinen Mangel der vom Verkäufer gelieferten Ware dar. Der Käufer muß dem Ing.-Büro Wicht - etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist Ing.-Büro Wicht - frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheines oder Rechnung, mit der die Ware geliefert wurde, an die Technik der Ing.-Büro Wicht - zu senden. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, etc. sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollte im Rahmen der Reparaturbemühungen durch Ing.-Büro Wicht - die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen. Einen Auftrag für eine Datensicherung vor einem Eingriff in ein Computersystem (Fehlerbehebung/Reparatur) ist vom Kunden in jedem Falle schriftlich zu erteilen. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die gelieferten Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Bei Reklamationen sind folgende Punkte zu beachten: Vor-Ort-Service (Reaktionszeit) Störungsannahme werktags Mo.-Do. 13.00 - 19.00 Uhr, Fr.
13.00 - 16. 00 Der Service beinhaltet die Beseitigung von Störungen und Schäden durch Reparatur oder Austausch, sowie Prüfung und Funktionstest. Bei defekten Festplatten wird das Betriebssystem aufgespielt (vom Kunden zu stellen), Anwenderdaten obliegen der Datensicherung des Kunden und sind kein Bestandteil des Vor-Ort-Services. Anwenderdaten können von uns aufgespielt werden, sofern eine Datensicherung vorliegt. Abrechnung erfolgt nach aktuellem Stundensatz. Beschädigungen von außen (Blitzschlag, Überspannungen und mechanische Beeinflussungen) sowie der eigenständige Eingriff des Kunden ist nicht durch die Garantien abgedeckt. Schäden dadurch werden mit den tatsächlichen Kosten für eine Fehlerbehebung verrechnet. Der Kunde hat seinerseits dafür zu sorgen, dass eine Beschädigung, wie oben aufgeführt, nicht auftreten kann. § 9 Software Soweit Programme und Software zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. § 10 Sonstige Schadensersatzansprüche Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet Ing.-Büro Wicht - nur, wenn ihr, bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. § 11 Anwendbares Recht Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Ing.-Büro Wicht - und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.7.73) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer als Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist, wird Dortmund als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenen Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. § 12 Datenschutz Ing.-Büro Wicht - ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder in Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden. |
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© Copyright by Ing.-Büro Wicht 2003 |
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